Kirchliche Bestattung

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„Und nun, liebe Brüder und Schwestern, möchten wir euch nicht im Unklaren darüber lassen, was mit den Christen ist, die schon gestorben sind. Ihr sollt nicht so trauern müssen wie die Menschen, denen die Hoffnung auf das ewige Leben fehlt.“ (Die Bibel, 1. Thessalonicher 4,13)

Bei einer kirchlichen Bestattung können Angehörige, Freunde und Bekannte des bzw. der Verstorbenen in einem geschützten Rahmen Abschied nehmen. Zugleich verabschiedet sich auch die Gemeinde dabei von einem ihrer Mitglieder.

Die begründete Hoffnung der Christen auf Auferstehung und ewiges Leben wird verkündigt, das Leben der verstorbenen Person gewürdigt, und es wird für sie und die Trauernden gebetet.

Die Angehörigen müssen sich in ihrer schweren Lage nicht überlegen, wie Trauerfeier und Beerdigung ablaufen könnten, sondern finden einen bewährten Rahmen vor, der trotzdem noch den Raum lässt für individuelle Absprachen beim Trauergespräch.

Die kirchliche Bestattung ist bei jeder Bestattungsform möglich, also unabhängig davon, ob es eine Erdbestattung ist, eine Feuerbestattung, eine Beisetzung im Wiesengrab usw.

In Mittelschefflenz und Oberschefflenz findet der Trauergottesdienst meist in der Trauerhalle statt, in Kleineicholzheim im Freien. In Unterschefflenz, wo die evangelische Kirche direkt neben dem Friedhof liegt, gestalten wir den Trauergottesdienst normalerweise in der Kirche: Bei Urnenbestattungen vor der Beisetzung, bei Erdbestattungen danach.

Bei einem Trauerfall kontaktieren Sie bitte das evangelische Pfarramt, Tel. 06293-267. Es wird dann für den bzw. die Verstorbene(n) ausgeläutet, d.h., es gibt ein besonderes Totengeläut in der Kirche; dadurch werden alle Leute darum gebeten, für die verstorbene Person und die Hinterbliebenen zu beten.

Alles Weitere können Sie dann telefonisch bzw. beim Trauergespräch zur Vorbereitung der Beerdigung ansprechen und regeln.

Meist am Sonntag nach der Beisetzung findet im Rahmen des Gemeindegottesdienstes ein Totengedenken statt, und am Ewigkeitssonntag (letzter Sonntag des Kirchenjahres, Sonntag vor dem ersten Advent) gedenken wir aller in diesem Kirchenjahr Verstorbenen und zünden für jede einzelne Person eine mit Namen gekennzeichnete Kerze auf dem Altar an, welche die Angehörigen hinterher mitnehmen können.

Die kirchliche Bestattung ist kostenlos, die Kosten werden von der Solidargemeinschaft der Kirchenmitglieder getragen.