Briefwahl

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Jedes stimmberechtigtes Gemeindeglied kann Briefwahl beantragen und erhält dann durch einen Austräger oder per Post personalisierte Briefwahlunterlagen. 

Dieser Antrag ist bis spätestens Montag, 24. November, an das Pfarramt zu richten (per Post oder E-Mail, telefonisch oder persönlich).

Mit dem Wunsch Briefwahlunterlagen zu erhalten, erklärt das Gemeindeglied automatisch, dass es die Briefwahlunterlagen nicht an Dritte weitergeben und die Stimmabgabe persönlich vornehmen wird.

Die schriftliche Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass das Gemeindeglied den Stimmzettel persönlich ausfüllt. Kann dies aufgrund einer Beeinträchtigung oder Behinderung nicht selbständig gemacht werden, kann eine Person zu Hilfe genommen werden.

Der ausgefüllte Stimmzettel wird in den Wahlumschlag einlegt. Sonst darf nichts mit in den Umschlag gelegt werden. Der Umschlag wird dann verschlossen, am besten zugeklebt.

Der Brief mit dem Stimmzettel ist so rechtzeitig an das Pfarramt Schefflenz abzusenden oder zu übergeben, dass er spätestens am letzten Werktag vor dem Wahlsonntag dem Pfarramt zugegangen ist. Das bedeutet: Der Brief muss spätestens am Samstag, dem 29. November 2025 im Pfarramt eingegangen sein. Der Einwurf in den Briefkasten des Pfarramts genügt (nicht: In die Zeitungsröhre!). Wahlbriefe, die am Wahlsonntag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Wahlbrief kann allerdings auch noch in einer der Wahlversammlungen abgegeben werden (siehe die Seite: Wo und wann wählen?)

Eine Kennzeichnung auf dem Brief oder in dem Brief, durch die hervorgeht, von wem dieser Brief ist, ist nicht gestattet. Die schriftliche Stimmabgabe wird in diesem Fall ungültig.