Keine Maskenpflicht in Gottesdiensten

„Tut mir auf die schöne Pforte“, heißt es in einem alten Kirchenlied – und so sind wir dankbar, dass wir  trotz Corona Gottesdienste in unseren Kirchen feiern dürfen!

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Durch die Entscheidung der Politik, beginnend mit dem 3. April fast alle Corona-Schutzmaßnahmen zu beenden, hat sich auch für unsere Gottesdienste einiges geändert.

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Momentan gilt in keinem unserer Gottesdienste mehr eine Maskenpflicht (wobei uns natür­lich bewusst ist, dass sich das im Herbst durch neue staatliche Verordnun­gen wie­der än­dern könnte); wir empfehlen lediglich, Maske zu tragen, und bitten da­rum, Rücksicht darauf zu nehmen, wenn Leute beispielsweise mit Abstand zu an­deren sitzen möchten, weil sie sich sonst un­wohl fühlen würden.

Und: Wer Krankheitssymptome hat, möge die für sich behalten, also bitte zu Hause bleiben und den „Gottesdienst zu Hause“ unserer Kirchengemeinde mitfeiern.

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Wir geben Bescheid, wenn sich was an den Regeln ändern wird!